AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staatsimmobilien Service GmbH (AGB) Stand 10.02.2022

1. Präambel

Die „Staatsimmobilien Service GmbH“ mit Sitz in Halle/Saale, Deutschland (nachfolgend „Staatsimmobilien Service GmbH“ oder „Betreiber“ genannt) bietet privaten und gewerblichen Nutzern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) cloudbasierte Softwarelösungen an. Dies umfasst die Nutzung von staatsimmobilien.de (nachfolgend „Staatsimmobilien“ oder "Online-Marktplatz"), worüber Immobilien im Besitz der öffentlichen Hand angeboten sowie erworben werden können.

2. Allgemeines und Anwendungsbereich

(1)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsimmobilien Service GmbH und dem Nutzer von Staatsimmobilien (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“) sowie für das Zustandekommen der Verträge zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes („Hauptverträge“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB.

(2)  Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die auf Staatsimmobilien angeboten werden. Alle kostenpflichtigen Angebote sind als solche gekennzeichnet.

(3)  Die AGB regeln konkret die Bereitstellung der Dienstleistungen auf Staatsimmobilien sowie deren Inanspruchnahme. Nur bei Einbeziehung dieser AGB ist die Staatsimmobilien Service GmbH zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer bereit. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers sowie Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese von der Staatsimmobilien Service GmbH schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den AGB des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

(4)  Falls sich die Bedingungen in verschiedenen Dokumenten widersprechen, gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge:

  1. Regelungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AGB,
  2. Leistungsbeschreibung und Preisangaben des Hauptvertrages,
  3. jeweils geltende gesetzliche Regelungen.

(5)  Die Staatsimmobilien Service GmbH ist berechtigt ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Nutzungsvertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Nutzer steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.

(6)  Der Nutzungsvertrag und die Hauptverträge unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist der Geschäftssitz der Staatsimmobilien Service GmbH. Die Befugnis der Staatsimmobilien Service GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(7)  Die Nutzer haben bei der Nutzung von Staatsimmobilien neben diesen AGB das jeweils geltende Recht einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von den Nutzern im Rahmen der Einstellung von Angeboten gemachten Angaben.

(8) Die Vertragssprache der Nutzungsverträge ist Deutsch.

3. Gegenstand Staatsimmobilien, dem Online-Marktplatz

(1)  Staatsimmobilien ist ein Online-Marktplatz zur Vermarktung von Immobilien.

(2)  Der Betrieb des Online-Marktplatzes ist keine Maklertätigkeit im Sinne der §§ 93 ff. Handelsgesetzbuch. Die Staatsimmobilien Service GmbH ist im zivilrechtlichen Sinne kein Makler, sondern lediglich Betreiber des Online-Marktplatzes www.staatsimmobilien.de und technischer Dienstleister.

(3)  Auf dem Online-Marktplatz veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung der Staatsimmobilien Service GmbH dar und werden grundsätzlich nicht von der Staatsimmobilien Service GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

4. Beziehungen zwischen den Nutzern des Online-Marktplatzes und der Staatsimmobilien Service GmbH als Betreiber des Online-Marktplatzes („Nutzungsvertrag“)

4.1 Gegenstand Nutzungsvertrag und Laufzeit

(1)  Der Nutzungsvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer ("Anbietern" und "Bieter“) des Online-Marktplatzes und der Staatsimmobilien Service GmbH. Die Staatsimmobilien Service GmbH stellt lediglich den Online-Marktplatz zur Verfügung, auf welchem Immobilien von den Nutzern angeboten und gesucht werden können, sowie damit im Zusammenhang stehende Serviceangebote.

(2)  Die Staatsimmobilien Service GmbH kauft und verkauft keine Immobilien und erbringt keine der sonstigen vermittelten Leistungen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten der Staatsimmobilien Service GmbH.

(3)  Gegenstand des zwischen dem Nutzer und der Staatsimmobilien Service GmbH geschlossenen Nutzungsvertrages ist somit nur das Recht des Nutzers Dienstleistungen der Staatsimmobilien Service GmbH gemäß diesen AGB sowie der Leistungsbeschreibung in Anspruch zu nehmen.

(4)  Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Staatsimmobilien Service GmbH und der Nutzer sind jedoch berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres zu kündigen, erstmalig jedoch nach Ablauf von zwei Vertragsjahren. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages endet der Zugang des Nutzers zum Online-Marktplatz. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Hauptverträge.

(5)  Dem Nutzer ist untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

(6)  Die Staatsimmobilien Service GmbH behält sich alle Ansprüche aus unbefugter Nutzung von Dienstleistungen durch den Nutzer vor, insbesondere urheberrechtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche. Dabei wird explizit auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für die vorgenannten Handlungen hingewiesen.

(7)  Die Staatsimmobilien Service GmbH ist bemüht, die auf dem Online-Marktplatz angebotenen Dienstleistungen fortlaufend zu optimieren. Dazu kann die Staatsimmobilien Service GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beispielsweise Funktionen oder Merkmale („Features“) hinzufügen oder entfernen oder zusätzliche oder neue Beschränkungen für die auf dem Online-Marktplatz angebotenen Dienstleistungen einführen.

4.2 Vertragsschluss

(1)  Sämtliche Dienstleistungsangebote der Staatsimmobilien Service GmbH sind freibleibend. Sollte es sich um verbindliche Angebote handeln, dann werden diese auch ausdrücklich als solche durch die Staatsimmobilien Service GmbH ausgewiesen. Die Präsentation von Dienstleistungen der Staatsimmobilien Service GmbH im Internet und in Prospekten, Katalogen und Broschüren dient lediglich der Information des Nutzers. Sie stellt kein verbindliches Angebot durch die Staatsimmobilien Service GmbH dar.

(2)  Durch die Registrierung auf dem Online-Marktplatz gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Mit der Abgabe eines Vertragsangebots erklärt sich der Nutzer vollumfänglich mit der Einbeziehung der im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB, der Leistungsbeschreibung und den Preisen der Staatsimmobilien Service GmbH einverstanden und bestätigt dies durch Setzen eines Häkchens im Kästchen „Ich habe die AGB gelesen und stimme ihnen zu“. Mit der Anerkennung und Einbeziehung der AGB erkennt der Nutzer insbesondere auch seine Pflichten im Verhältnis zu den anderen Nutzern im Hinblick auf das Zustandekommen der Hauptverträge an (Ziff. 5 dieser AGB).

(3)  Die Annahme durch die Staatsimmobilien Service GmbH kann durch Übersendung einer Bestätigung oder die Freischaltung des Nutzerkontos geschehen. Die Staatsimmobilien Service GmbH ist nicht zur Annahme des Angebotes und zum Abschluss eines Nutzungsvertrages verpflichtet. Die Annahme unterbleibt insbesondere, wenn der Nutzer nicht über entsprechende Voraussetzungen verfügt.

4.3 Registrierung und Nutzerkonto

(1)  Um die Dienste des Online-Marktplatzes in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Nutzer auf dem Online-Marktplatz registrieren und damit ein Nutzerkonto anlegen. Zur Registrierung ist die Angabe von unterschiedlichen Daten erforderlich. Dabei müssen allgemeinen Daten wie Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Die gemachten Angaben sind nach Eingabe zu bestätigen. Nach dieser Bestätigung wird dem Nutzer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Der Nutzer muss daraufhin seine E-Mail-Adresse bestätigen. Nach erfolgreicher Bestätigung wird dem Nutzer ein Aktivierungsschlüssel per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Nach Eingabe dieses persönlichen Aktivierungsschlüssels im Nutzerkonto des Nutzers wird das Konto freigeschaltet.

(2)  Die Anmeldung ist juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt und darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden.

(3)  Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang über das Nutzerkonto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte ausreichend zu schützen. Die Weitergabe des Passwortes ist nicht zulässig. In jedem Fall haftet der Nutzer für sein pflichtwidriges Verhalten, welches eine unbefugte Benutzung des Zugangs zu den registrierungspflichtigen Bereichen schuldhaft ermöglicht.

(4)  Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Dies gilt nicht für den Fall der Rechtsnachfolge durch Umfirmierung, Verschmelzung oder ähnliche Vorgänge mit Ausnahme des Erbfalls bei natürlichen Personen. Die Rechtsnachfolge ist der Staatsimmobilien Service GmbH durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

(5)  Für die Registrierung und die dauerhafte Nutzung der Bieterkonten wird kein Entgelt erhoben.
Für die Nutzung als Anbieter wird ein separater Nutzungsvertrag geschlossen.

4.4 Redaktionell - ohne Inhalt -
4.5 Allgemeine Pflichten des Nutzers

(1)  Die im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlichen Daten und Nachweise sind vom Nutzer wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

(2)  Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Dies gilt insbesondere auch für die einzustellenden Nachweise, diese sind fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.

(3)  Es ist verboten, Artikel oder Dienstleistungen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, öffentlich-rechtliche Genehmigungen des Nutzers, die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf dem Online-Marktplatz anzubieten oder anzunehmen.

(4) Der Nutzer trägt im Rahmen des Zumutbaren unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Sorge dafür, dass alle von ihm übermittelten Daten unschädlich für die Server der Staatsimmobilien Service GmbH sind und die eingebrachten sowie mit Rechnern der Staatsimmobilien Service GmbH in Berührung kommenden Daten durch entsprechend hierzu geeigneter Programme auf das Nichtvorhandensein von Malware geprüft werden.

(5)  Der Online-Marktplatz darf nicht zu vertragsfremden Zwecken missbraucht werden. Als Missbrauch gilt insbesondere

  1. die Nutzung der Dienstleistungen unter Vorspiegelung einer falschen Identität des Nutzers, sei es gegenüber der Staatsimmobilien Service GmbH oder gegenüber anderen Nutzern,
  2. der Versand von Werbenachrichten („Spam“), soweit der jeweilige Empfänger sich nicht zuvor mit dem Empfang ausdrücklich einverstanden erklärt hat,
  3. das Einstellen oder Versenden von Inhalten, die eine Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Verunglimpfung (§ 189 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) enthalten oder in sonstiger Weise strafrechtlich verboten sind,
  4. die Einstellung oder der Versand von Text-, Bild-, Video-, Audio- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte,
  5. die Verwendung personenbezogener Daten anderer Nutzer, soweit die betreffenden anderen Nutzer der konkreten Art der Verwendung nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt haben; dies gilt insbesondere für die Verwendung zu kommerziellen Zwecken,
  6. die Manipulation der Produkte, Dienstleistungen, Server oder Rechner der Staatsimmobilien Service GmbH oder von ihr beauftragter Dritter durch technische Vorrichtungen, Eingriffe oder sonstige Maßnahmen oder Daten.

(6)  Bei einem Verstoß gegen die in Abs. 1 bis 4 genannten Pflichten oder einem Missbrauch nach Abs. 5 ist die Staatsimmobilien Service GmbH berechtigt, die Erbringung von Leistungen einzustellen und den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

(7)  Sollten dem Nutzer Störungen bzw. Probleme in den Rechenzentren von der Staatsimmobilien Service GmbH bekanntwerden, dann hat er die Staatsimmobilien Service GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.

4.6 Vertragsstrafe

(1)  Sofern der Nutzer schuldhaft gegen eine der in Ziff. 4.5 genannten Pflichten verstößt, verspricht der Nutzer der Staatsimmobilien Service GmbH unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im Rahmen von Ziff. 4.6 Abs. 2 die Zahlung einer Vertragsstrafe.

(2)  Die Vertragsstrafe beträgt

  1. bei Verstößen gegen Pflichten gemäß Ziff. 4.5 Abs. 1 bis 5 im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung EUR 50.000,00 und im Falle der fahrlässigen Begehung EUR 25.000,00;
  2. bei Verstößen gegen Ziff. 4.5 Abs. 6 bzw. bei einem Missbrauch im Sinne von Ziff. 4.5 Abs. 7 im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung EUR 25.000,00 und im Falle der fahrlässigen Begehung EUR 12.500,00.

(3)  Die Staatsimmobilien Service GmbH ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden.

4.7 Prüfungs- und Korrekturrechte der Staatsimmobilien Service GmbH

(1)  Die Staatsimmobilien Service GmbH kann offensichtliche Fehler in den Stammdaten der Nutzer korrigieren. Im Falle einer erforderlichen Korrektur wird die Staatsimmobilien Service GmbH den betreffenden Nutzer so frühzeitig wie möglich, jedoch regelmäßig mindestens drei Werktage vorab per E-Mail oder fernmündlich über die Korrektur informieren.

4.8 Interventionsrechte der Staatsimmobilien Service GmbH

(1)  Die Staatsimmobilien Service GmbH kann als Betreiber des Online-Marktplatzes, zur Vermeidung von Verstößen gegen Gesetze oder diese AGB noch nicht beendete Vermarktungen auch ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der damit verbundenen Rechtsfolgen beenden. Die Staatsimmobilien Service GmbH wird den Nutzer unverzüglich nach Kenntnis einer zur Beendigung berechtigenden Tatsache informieren und vor Abbruch die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Zudem kann die Staatsimmobilien Service GmbH in dem Fall, dass sie einen Nutzer nach Ziff. 4.7 dieser AGB zur Korrektur seiner Angaben auffordert, die betreffenden Vermarktungen bis zur Vornahme der Korrektur unterbrechen.

(2)  Im Falle des Abbruchs einer noch nicht beendeten Vermarktung durch die Staatsimmobilien Service GmbH wird die Staatsimmobilien Service GmbH den Nutzer, der das Angebot eingestellt hat, per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Kontaktadresse über den Abbruch der Vermarktungen informieren.

(3)  Schadenersatzansprüche der betroffenen Nutzer gegenüber der Staatsimmobilien Service GmbH infolge des Abbruchs oder der Unterbrechung („Anhalten“) einer Vermarktung bestehen nur unter den Voraussetzungen nach Ziff. 4.11 dieser AGB.

4.9 Schadenersatzpflicht der Nutzer; Ausschluss von Nutzern

(1)  Der Nutzer haftet der Staatsimmobilien Service GmbH für Schäden aus Verstößen gegen die Bestimmungen dieser AGB, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat, und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt insbesondere für fehlerhafte oder irreführende Angaben bei der Registrierung und der Einstellung von Angeboten sowie für falsche oder abgelaufene Nachweise und Dokumente.

(2)  Die Staatsimmobilien Service GmbH ist berechtigt, Nutzer, die gegen die Pflichten dieser AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, vorübergehend oder im Sinne einer außerordentlichen Kündigung dauerhaft von der Nutzung des Online-Marktplatzes auszuschließen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, einen Verstoß zu beenden oder zukünftigen Verstößen des betreffenden Nutzers vorzubeugen. Vor einem dauerhaften Ausschluss von der Nutzung des Online-Marktplatzes wird die Staatsimmobilien Service GmbH den betreffenden Nutzer zunächst über den Pflichtverstoß informieren und unter Beachtung der vertraglichen Mitwirkungspflicht einen Vorschlag zur Abhilfe unterbreiten. Kommt der Nutzer seiner Pflicht, einen ihm bekannt gegebenen Verstoß i. S. d. Ziff. 4.7 Abs. 2 unverzüglich abzustellen nicht nach, ist die Staatsimmobilen Service GmbH berechtigt, den Nutzer abzumahnen. Die Abmahnung erfolgt schriftlich oder in Textform. Die Erklärung des vorübergehenden oder dauerhaften Ausschlusses seitens der Staatsimmobilien Service GmbH erfolgt per E-Mail. Zu einem dauerhaften Ausschluss im Sinne einer außerordentlichen Kündigung können insbesondere führen

  1. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben oder Nachweise bei der Registrierung;
  2. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder irreführende Angaben oder Nachweise und Dokumente bei Angeboten;
  3. Angebote, die darauf zielen, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen oder diese zu umgehen;
  4. Angebote, deren Ausführung objektiv unmöglich ist;
  5. Angebote, die darauf zielen, einem Wettbewerber einen Nachteil zuzufügen;
  6. der Abschluss von Verträgen, die über die Staatsimmobilien Service GmbH angebahnt worden sind, außerhalb des Online-Marktplatzes bzw. unter Umgehung der Staatsimmobilien Service GmbH, sofern dies in einem individuellen Nutzungsvertrag nicht abweichend geregelt ist;
  7. die Einstellung von Angeboten, zu deren Erfüllung der Nutzer bei Einstellung des Angebotes wissentlich objektiv nicht in der Lage oder nicht berechtigt ist;
  8. der unterbliebene Ausgleich von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen der Staatsimmobilien Service GmbH gegen den Nutzer aus dem Nutzungsvertrag.

(3)  Der Nutzer stellt die Staatsimmobilien Service GmbH, ihre Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter schadlos und stellt sie von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Dienste durch den Nutzer oder dem schuldhaften Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen gemäß diesen AGB entstehen, einschließlich aller Ansprüche und Kosten aufgrund von Verlusten, Schäden, Gerichtsverfahren und Anwaltskosten.

4.10 Zugangs- und Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Online-Marktplatzes

(1)  Die Staatsimmobilien Service GmbH übernimmt keine Garantie für die technische Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes. Die Erreichbarkeit des Online-Marktplatzes kann aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Staatsimmobilien Service GmbH liegen (u. a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), sowie geplante Wartungsarbeiten etc. vorübergehend nicht gegeben sein.

(2)  Die Staatsimmobilien Service GmbH kann den Zugang zum Online-Marktplatz vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.

(3)  Die Staatsimmobilien Service GmbH wird erforderliche Wartungsarbeiten am Online-Marktplatz, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sind längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen von Bedarf, dann wird die Staatsimmobilien Service GmbH die Nutzer über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung drei Tage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

(4)  Dem Nutzer ist bekannt, dass alle Leistungen der Staatsimmobilien Service GmbH Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Der Online-Marktplatz kann daher von der Staatsimmobilien Service GmbH dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden.

(5)  Im Falle einer nachträglichen Zurverfügungstellung von über die in diesen AGB vereinbarten vertraglichen Leistungen der Staatsimmobilien Service GmbH hinausgehenden ohne Entgelt erbrachten Zusatzleistungen durch die Staatsimmobilien Service GmbH hat der Nutzer auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Hinsichtlich der Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird Staatsimmobilien Service GmbH den Nutzer so frühzeitig wie möglich im Voraus informieren.

4.11 Haftung der Staatsimmobilien Service GmbH

(1)  Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Staatsimmobilien Service GmbH als Betreiber des Online-Marktplatzes den Nutzern bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten für das eigene Handeln sowie das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet unbeschränkt für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei allen sonstigen Schäden. Bei Schäden infolge der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer daher vertraut und auch vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die Staatsimmobilien Service GmbH darüber hinaus auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2)  Die Staatsimmobilien Service GmbH haftet unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften nicht für Schäden, die den Nutzern aufgrund einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes infolge von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Staatsimmobilien Service GmbH liegen (u. a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), sowie geplante und dem Nutzer rechtzeitig vorab mitgeteilte Wartungsarbeiten etc. entstehen.

4.12 Haftungsausschluss für Angaben der Nutzer

(1)  Die auf dem Online-Marktplatz eingestellten Angebote werden von den Nutzern erstellt und sind für die Staatsimmobilien Service GmbH im Verhältnis zu den Nutzern fremde Inhalte. Die Staatsimmobilien Service GmbH macht sich den Inhalt der Angebote im Verhältnis zu den Nutzern nicht zu eigen.

(2)  Für die Staatsimmobilien Service GmbH besteht im Verhältnis zu den Nutzern keine Pflicht, die Inhalte der von den Nutzern eingestellten Angebote auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.

(3)  Der Nutzer trägt für sämtliche von ihm übermittelten Daten mitsamt deren Inhalt die alleinige Verantwortung. Für alle Schäden, welche Dritten aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen oder in diesen AGB festgelegten Pflichten des Nutzers entstehen, ist dieser alleine verantwortlich.

(4)  Die Nutzer sind im Rahmen der über den Online-Marktplatz zwischen ihnen geschlossenen Hauptverträge selbst zur Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Hauptverträge verantwortlich.

(5)  Erlangt die Staatsimmobilien Service GmbH durch eine Anzeige oder auf andere Weise Kenntnis von fehlerhaften oder eventuell rechtswidrigen Angeboten, wird sie diese Angebote prüfen und im Falle des begründeten Verdachts eines rechtswidrigen Angebots oder fehlerhafter Angaben gegebenenfalls Maßnahmen nach Ziff. 4.7 und 4.8 dieser AGB ergreifen.

(6)  Ziff. 4.12 Absätze 1 bis 3 gelten für die von Nutzern abgegebenen Bewertungen gemäß Ziff. 6. dieser AGB entsprechend.

4.13 Kommunikation zwischen den Nutzern und der Staatsimmobilien Service GmbH als Betreiber des Online-Marktplatzes

(1)  Sämtliche das Nutzungsverhältnis betreffenden Erklärungen sind schriftlich oder in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) unter den im Impressum des Online-Marktplatzes genannten Kontaktdaten der Staatsimmobilien Service GmbH abzugeben.

(2)  Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine im Zuge der Registrierung angegebenen Kontaktdaten und -personen stets aktuell sind.

(3)  Die Staatsimmobilien Service GmbH kann den registrierten Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Marktplatzes Mitteilungen zu ihrem Nutzungsverhältnis und zur Nutzung der Dienste zukommen lassen.

4.14 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)  Mit Ablauf der Zahlungsfrist oder – sofern eine Zahlungsfrist nicht ausdrücklich angegeben ist – nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung kommt der Nutzer auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesen Fällen ist das geschuldete Entgelt mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Durch einen Zahlungsverzug entstehende Kosten und damit verbundene Mehraufwendungen wie Porto, Mahngebühren etc. trägt der Nutzer, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Die Staatsimmobilien Service GmbH ist berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzugs versandte Mahnung eine pauschale Gebühr von EUR 5,00 zu berechnen. Dem Nutzer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Staatsimmobilien Service GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vorbehalten. Gleichfalls bleibt der Staatsimmobilien Service GmbH die Geltendmachung weiterer Ansprüche auf Grund eines Zahlungsverzuges vorbehalten.

(2)  Die Staatsimmobilien Service GmbH ist unbeschadet des Kündigungsrechtes nach Ziff. 4.9 Abs. 2 dieser AGB berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten teilweise oder ganz einzustellen, wenn sich der Nutzer mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte mehr als drei Monate in Verzug befindet. Die Staatsimmobilien Service GmbH kann in diesem Fall die Zahlung bzw. Teilzahlung gegen Leistung verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

(3)  Ungeachtet abweichender Bestimmungen dieser AGB wird die Staatsimmobilien Service GmbH gegenüber dem Nutzer im Falle von kostenpflichtigen Dienstleistungen erst nach vollständiger Entrichtung des vereinbarten Entgeltes ihre Leistungen erbringen.

4.15 Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte

(1)  Der Nutzer darf den Online-Marktplatz nur im Rahmen des gewählten Umfanges und nur bei Zustimmung zu diesen AGB nutzen.

(2)  Die von der Staatsimmobilien Service GmbH zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken- und Patentrecht) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sollte die Staatsimmobilien Service GmbH dem Nutzer die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texten, Animationen, Designvorlagen ausdrücklich gestatten, erhält der Nutzer das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen.

(3)  Die Staatsimmobilien Service GmbH hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und Informationen des Nutzers. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung. Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung.

(4)  Soweit ein Nutzer Bilder oder Textbausteine Dritter nutzt, etwa zur Beschreibung der Immobilien, hat er das Urheberrecht zu berücksichtigen.

5. Beziehungen der Nutzer des Online-Marktplatzes untereinander

5.1 Gegenstand Hauptvertrag

(1)  Der Hauptvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern des Online-Marktplatzes, die ein Angebot für Immobilien zur Vermarktungen einstellen („Anbieter“) und den Nutzern, die im Rahmen der Vermarktungen auf die jeweiligen Angebote erfolgreich bieten („Bieter“). Die Staatsimmobilien Service GmbH ist nicht Partei des Hauptvertrages.

5.2 Pflichten der Anbieter

(1)  Der Anbieter ist bei der Einstellung eines Angebots verpflichtet, die betreffenden Immobilien vollständig und präzise zu beschreiben.

(2)  Der Anbieter ist bei der Einstellung eines Angebots verpflichtet, die betreffenden Immobilien vollständig und präzise zu beschreiben. Die vom Anbieter gemachten Angaben, ob mündlich oder schriftlich, sind keine Vereinbarungen über eine Beschaffenheit gemäß § 434 BGB.

(3)  Der Anbieter hat die Vorschriften zur Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere die sich daraus ergebenden Informationspflichten zu beachten. Auf der Internetseite des Online-Marktplatzes werden die Bieter, im Sinne des § 312i BGB informiert. Diese Information durch die Staatsimmobilien Service GmbH erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung. Dies gilt nicht, soweit die Staatsimmobilien Service GmbH nach Ziffer 4.11 dieser AGB haftet.

5.3 Pflichten der Bieter

(1)  Die Bieter haben sich vor Abgabe eines Gebotes/vor Zustimmung darüber zu vergewissern, dass die vom Anbieter gemachten Angaben plausibel sind und den Tatsachen entsprechen.

(2)  Die Bieter haben im Falle des Verdachtes, dass ein Angebot gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder im Sinne der Ziff. 4.5 Abs. 7 gegen diese AGB verstößt, unverzüglich die Staatsimmobilien Service GmbH zu informieren.

5.4 Vertragsbestimmungen und Vertragsbestandteile in Hauptverträgen

(1)  Die bei der Einstellung von Angeboten gemachten Angaben der Nutzer werden zu wesentlichen Bestandteilen der Hauptverträge.

(2)  Die Beteiligten erhalten nach Abschluss der Vermarktungen eine Bestätigung der Staatsimmobilien Service GmbH mit den wesentlichen, auf dem Online-Marktplatz hinterlegten Vertragsinhalten.

5.5 Zustandekommen der Hauptverträge

(1)  Durch die Einstellung eines Angebotes für eine Immobilie auf dem Online-Marktplatz gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot für einen Hauptvertrag ab.

(2)  Im Rahmen der elektronischen Auktion bestimmt der Anbieter eine Frist, in der die zugelassenen Bieter verdeckte Gebote abgeben können („Angebotsdauer“). Dem Bieter wird nach Abgabe eines Gebotes mitgeteilt, ob er Höchstbietender ist oder nicht. Der Bieter hat die Möglichkeit, sein Gebot nachzubessern.

(3)  Der Hauptvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der vom Anbieter nach billigem Ermessen ausgewählt wird.

(4)  Der Anbieter ist für die Angebotsdauer an den Bestand des Angebotes gebunden. Der Bieter gibt ein verbindliches Gebot ab.

(5)  Der Anbieter ist nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung / die Vergabe des Angebots

5.7 Erfüllung Hauptvertrag

(1)  Die Abwicklung der Hauptverträge ist allein Angelegenheit der beteiligten Nutzer. Die Abwicklung erfolgt nach den zum Bestandteil der Verträge gewordenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen der beteiligten Nutzer, nach dem allgemeinen Vertragsrecht und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(2)  Nachträgliche Vertragsänderungen haben die beteiligten Nutzer bilateral zu klären und gegebenenfalls zu dokumentieren.

5.8 Abbruch von Vermarktungen auf Antrag der Nutzer und Rücknahme von Geboten

(1)  Die Rücknahme eines Angebots („Abbruch der Vermarktungen“) durch den Anbieter ist jederzeit möglich.

(2)  Für die Rücknahme eines Gebotes durch einen Bieter gilt Abs. 1 entsprechend.

6. Datenschutz

Die Daten der Nutzer werden nach Beendigung des Nutzungsvertrages unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

7. Änderungsvorbehalt

(1)  Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses der Staatsimmobilien Service GmbH können die AGB jederzeit geändert und an neue Umstände angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesetzeslage sich ändert oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt, aber auch bei veränderten Marktgegebenheiten, bei einer Währungsumstellung oder bei ähnlichen Ereignissen.

(2)  Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer per E-Mail oder über das Nutzerkonto sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung ausdrücklich mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung innerhalb von sechs Wochen widerspricht, gelten die AGB in der bisherigen Form weiter. Bei Widerspruch des Nutzers behält Staatsimmobilien Service GmbH sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist widerspricht oder den Nutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres kündigt (Sonderkündigungsrecht). Die Staatsimmobilien Service GmbH verpflichtet sich, den Nutzer mit Beginn der Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen weiterer Nutzung der Dienstleistungen in der Mitteilung über die Änderung der AGB besonders hinzuweisen.

(3)  Eine Änderung der AGB kann unbeschadet der Möglichkeit gemäß Abs. 1 auch im Verhältnis zu einzelnen Nutzern mittels eines Änderungsvertrages herbeigeführt werden.

(4)  Die Absätze 1 bis 3 gelten für Änderungen der Leistungsbeschreibung und der Preisangaben entsprechend.