Details zur Immobilie
Laufendes Angebot
Baugrundstück in Heide-Süd, Parzelle M 8 - 1
Immobilien-ID: 3OfVRsrauM
Allgemeine Angaben zur Immobilie
Titel
Baugrundstück in Heide-Süd, Parzelle M 8 - 1
Vermarktungs-Art
Verkauf
Immobilien-Art
Grundstück
Immobilien-Typ
Wohngrundstück
Kurzbeschreibung
Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um eine unbebaute Baufläche im Stadtteil Heide-Süd, die unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32.6 Heide-Süd mit einem mehrgeschossigen Reihenhaus bebaut werden kann.
Auktions-Ende
21.07.2023 | 17:00 Uhr
Detaillierte Angaben zur Immobilie
Verkehrswert
543.840,00 €
Standort
Klaus-Peter-Rauen-Straße
06120 Halle (Saale)
Deutschland
06120 Halle (Saale)
Deutschland
Größen und Flächen
Grundstücksfläche:
ca. 1133 m²
Lage
Sanierungsgebiet:
Nein
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Heide-Süd innerhalb der gleichnamigen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme westlich der Saale zwischen dem etablierten Stadtteil Halle - Neustadt und dem größten geschlossenen Waldgebiet im Stadtgebiet von Halle, der Dölauer Heide und nordwestlich der halleschen Innenstadt. Übergeordnetes städtebauliches Entwicklungsziel für den ehemaligen Garnisonsstandort ist die Entwicklung eines Wohn- und Arbeitsstandortes in Verbindung mit den universitären Einrichtungen. Ergänzt werden die umfangreichen Wohnbauflächen durch den Standort der Martin-Luther-Universität im Nordosten sowie den südöstlich gelegenen Technologiepark Weinberg Campus entlang der Haupterschließungsstraßen Gimritzer Damm und Heideallee. Dies hat dazu beigetragen, dass ein Stadtteil mit hoher Qualität zum Wohnen (4.534 EW), Arbeiten (ca. 6.000 Arbeitsplätze), Forschen (ca. 7.600 Studierende) und Erholen (70 ha öffentliche Grünflächen) entstanden ist. Heide-Süd besitzt über die Heideallee / den Gimritzer Damm einen direkten Anschluss an die Bundesstraße B 80 (Rennbahnkreuz) und damit an das überörtliche Verkehrsnetz zu den Bundesautobahnen A143 und A38.
Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt über eine Ringstraße, bestehend aus den Teilabschnitten Gneisenaustraße im Norden und Scharnhorststraße im Süden und Westen sowie Yorckstraße im Osten und ist über die Straßen Am Heiderand und die Blücherstraße sowie über den Kreisverkehr an der Walter-Hülse-Straße an den Gimritzer Damm / Heideallee angeschlossen. Heide-Süd ist durch die Buslinien 34 und 36 an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen befinden sich nur ca. 100 m vom Verkaufsgrundstück entfernt. Weiterhin ist man mit den Straßenbahnlinien 4 und 5 (Haltestellen “Heide-Universitätsklinikum“ und „Weinberg Campus“ in ca. 1 km Entfernung) innerhalb von 16 min am Hauptbahnhof Halle. Die Entfernung zur Innenstadt von Halle beträgt etwa 5 km, bis zum Hauptbahnhof sind es ca. 6 km.
Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt über eine Ringstraße, bestehend aus den Teilabschnitten Gneisenaustraße im Norden und Scharnhorststraße im Süden und Westen sowie Yorckstraße im Osten und ist über die Straßen Am Heiderand und die Blücherstraße sowie über den Kreisverkehr an der Walter-Hülse-Straße an den Gimritzer Damm / Heideallee angeschlossen. Heide-Süd ist durch die Buslinien 34 und 36 an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen befinden sich nur ca. 100 m vom Verkaufsgrundstück entfernt. Weiterhin ist man mit den Straßenbahnlinien 4 und 5 (Haltestellen “Heide-Universitätsklinikum“ und „Weinberg Campus“ in ca. 1 km Entfernung) innerhalb von 16 min am Hauptbahnhof Halle. Die Entfernung zur Innenstadt von Halle beträgt etwa 5 km, bis zum Hauptbahnhof sind es ca. 6 km.
Das Grundstück liegt in zentraler Lage des Stadtteils Heide-Süd, unweit des Stadtteilparks „Grünes Dreieck“. Die umliegenden Grundstücke werden bzw. sind zum großen Teil mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten bebaut. Im Osten befinden sich in unmittelbarer Nähe der zukünftige Stadtplatz, die Kindertagesstätte „Heide-Süd“ sowie weitere Zugänge zum „Grünen Dreieck“. Die Dölauer Heide erreicht man über die vorhandenen Fußwegeverbindungen in wenigen Minuten. In geringer Entfernung befinden sich u.a. ein Ärztezentrum, ein Lebensmittel-Discounter sowie weitere Einzelhandelsgeschäfte. Die nächste Grundschule befindet sich in Halle-Neustadt in 15 min Fußweg Entfernung und voraussichtlich noch in diesem Jahr wird auch die Evangelische Grundschule ihren Betrieb im Erich-Neuß-Weg an den Weinbergwiesen aufnehmen.
Grundbuch
Grundbuch von Kröllwitz, Blatt 4763
Gemarkung Kröllwitz, Flur 24, Flurstück 14842
Gemarkung Kröllwitz, Flur 24, Flurstück 14842
Entwicklungsvermerk
Nutzung
keine
Die vorhandenen Grundwassermessstellen werden nicht mehr für das Grundwassermonitoring benötigt und können rückgebaut werden. Nähere Details siehe im Abschnitt „Umweltschutz“.
Die vorhandenen Grundwassermessstellen werden nicht mehr für das Grundwassermonitoring benötigt und können rückgebaut werden. Nähere Details siehe im Abschnitt „Umweltschutz“.
Auf dem angebotenen Grundstück soll eine moderne und urbane Bebauung in Form von sogenannten Town-Häusern entstehen, worunter eine Sonderform des Reihenhauses zu verstehen ist, welches sich durch einen separaten Zugang, einen schmalen Grundriss sowie mehrere Etagen (hier mind. 3 und max. 4) auszeichnet. Bodentiefe Fenster und große Räume lassen einen Loft-Charakter aufkommen. Mit einem begrünten Dach und kleinem Garten lässt diese Wohnform auch bei geringem Grundstücksanteil große Gestaltungsmöglichkeiten zu.
Durch eine „Garage-im-Haus“ Lösung wird dieser Ansatz ggf. unterstrichen. Die Architektur der Town-Häuser sollte den vorhandenen Maßstab und die gestalterischen Parameter der im näheren Umfeld vorhandenen Bebauung respektieren bzw. ergänzen und damit das städtebaulich prägnante Bild urbaner Bebauung vervollständigen.
Das Grundstück befindet sich in einer im Bebauungsplan Nr. 32.6 Heide-Süd gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Baufläche (WA 4) und kann unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der obigen Hinweise entsprechend bebaut werden.
Das Entwicklungsgebiet zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter, qualitätsvoller öffentlicher Grünflächen aus. Deshalb soll auch besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der privaten Freiflächen gelegt werden. Ziel ist, eine hohe Aufenthalts- und Freiraumqualität für die Bewohnerschaft anzubieten und eine positive Wirkung in den öffentlichen Raum zu erreichen.
Gemäß Bebauungsplan beträgt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,5. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO wurde im B-Plan 32.6 Heide-Süd nicht ausgeschlossen. Die maximal überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen definiert. Eine Überschreitung der Baugrenzen für den Bau nicht überdachter Terrassen ist möglich. Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Durch eine „Garage-im-Haus“ Lösung wird dieser Ansatz ggf. unterstrichen. Die Architektur der Town-Häuser sollte den vorhandenen Maßstab und die gestalterischen Parameter der im näheren Umfeld vorhandenen Bebauung respektieren bzw. ergänzen und damit das städtebaulich prägnante Bild urbaner Bebauung vervollständigen.
Das Grundstück befindet sich in einer im Bebauungsplan Nr. 32.6 Heide-Süd gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Baufläche (WA 4) und kann unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der obigen Hinweise entsprechend bebaut werden.
Das Entwicklungsgebiet zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter, qualitätsvoller öffentlicher Grünflächen aus. Deshalb soll auch besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der privaten Freiflächen gelegt werden. Ziel ist, eine hohe Aufenthalts- und Freiraumqualität für die Bewohnerschaft anzubieten und eine positive Wirkung in den öffentlichen Raum zu erreichen.
Gemäß Bebauungsplan beträgt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,5. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO wurde im B-Plan 32.6 Heide-Süd nicht ausgeschlossen. Die maximal überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen definiert. Eine Überschreitung der Baugrenzen für den Bau nicht überdachter Terrassen ist möglich. Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Immobilien-Details
Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um eine unbebaute Baufläche ohne Baumbestand. Das Grundstück hat einen leicht trapezförmigen Grundriss, eine fast ebene Topographie und ist frei zugänglich.
Auf Grund der regelmäßigen Grünpflege ist das Grundstück in einem guten Zustand.
Das Verkaufsgrundstück unterliegt keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus.
Erschließung
Das Grundstück ist gem. § 127 Abs. 2 BauGB erschlossen. Die Versorgung mit Elektroenergie, Gas, Trinkwasser sowie die Anbindung an das Telekommunikationsnetz sind durch die bestehenden Hauptleitungen in der Klaus-Peter-Rauen-Straße sichergestellt. Mehrere Abwasseranschlüsse (nicht Hausanschlüsse) befinden sich bereits auf dem Grundstück und können bei Bedarf in Abstimmung mit der Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) erweitert werden.
Verkehrstechnisch ist das Grundstück über die Klaus-Peter-Rauen-Straße erschlossen. Eine Zufahrt auf das Grundstück ist von Westen her möglich. Das Bebauungskonzept der Stadt Halle (Saale) zur Gestaltung der Erschließungsanlagen ist bei der Planung zu beachten (siehe Anlage).
Die darüberhinausgehende Erschließung ist mit den jeweiligen Versorgungsträgern bzw. den zuständigen Fachbereichen nach den Erfordernissen des Bauvorhabens herbeizuführen. Kosten, die über die des § 127 Abs. 2 BauGB hinausgehenden Erschließungsmaßnahmen notwendig sind, sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Herstellung weiterer notwendiger Zufahrten und Hausanschlüssen sowie ggf. erforderlicher Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender öffentlicher Verkehrsanlagen.
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen bestehen nicht (Entwicklungsgebiet).
Verkehrstechnisch ist das Grundstück über die Klaus-Peter-Rauen-Straße erschlossen. Eine Zufahrt auf das Grundstück ist von Westen her möglich. Das Bebauungskonzept der Stadt Halle (Saale) zur Gestaltung der Erschließungsanlagen ist bei der Planung zu beachten (siehe Anlage).
Die darüberhinausgehende Erschließung ist mit den jeweiligen Versorgungsträgern bzw. den zuständigen Fachbereichen nach den Erfordernissen des Bauvorhabens herbeizuführen. Kosten, die über die des § 127 Abs. 2 BauGB hinausgehenden Erschließungsmaßnahmen notwendig sind, sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Herstellung weiterer notwendiger Zufahrten und Hausanschlüssen sowie ggf. erforderlicher Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender öffentlicher Verkehrsanlagen.
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen bestehen nicht (Entwicklungsgebiet).
Wasserversorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Abwasserentsorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Niederschlagswasser:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Niederschlagswasser
Gasversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Energieversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Telefonanbieter:
Telekom Deutschland GmbH
Internetanbieter:
PYUR Shop Halle-Zentrum
Rechte und Lasten
Das Plangebiet liegt innerhalb der gemäß §§ 165 ff BauGB förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd. Die Satzung vom 12.04.1995 wurde am 03.11.1995 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich. Die in der Satzung formulierten Entwicklungsziele wurden durch die Aufstellung eines Bebauungsplans konkretisiert.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32.6 Heide-Süd und ist dort als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO gekennzeichnet. Im allgemeinen Wohngebiet WA 4 sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig.
Dächer sind nur als Flachdächer und flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung bis max. 30° zulässig. Spiegelnde und glänzende Dacheindeckungen sind unzulässig. Dies gilt nicht für Solarenergieanlagen. Flachdächer und geneigte Dächer bis 15 Grad sind zu begrünen (Substratschicht mind. 5 cm). Davon ausgenommen sind Dächer von Carports und Nebenanlagen gem. §14 BauNVO, Dachflächen für Belichtungszwecke sowie Dachflächen mit Anlagen zur Sonnenenergienutzung. Wird Niederschlagswasser als Haushaltsbrauchwasser verwendet, ist eine Dachbegrünung nicht erforderlich.
Fassaden sind in hellen Farbtönen zu verputzen. Für untergeordnete Gebäudeteile können auch andere Farben und Materialien eingesetzt werden, wenn diese nicht spiegeln oder glänzen wie z.B. Fliesen, glänzende Klinker, Kupfer usw. Bezugshöhen für die festgesetzten Gebäudehöhen (hier max. 13 m) sind die Sollhöhen, der an das Baugrundstück angrenzenden öffentliche Verkehrsfläche.
Im WA 4 sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die Vorderseiten von Garagen und überdachten Stellplätzen müssen einen Abstand von min. 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie haben
Bei der Freiflächengestaltung des Grundstücks sind die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebote zu beachten. Im Baugebiet ist pro angefangene 350 m² Grundstücksfläche und einer Mindestbreite von 7,0 m mindestens 1 kleinkroniger Laubbaum (Pflanzqualität: Hochstamm, Stammumfang min. 12-14 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Somit sind bei dem angebotenen Grundstück mindestens 3 Bäume zu pflanzen. Pflanzpflichten aus der Bepflanzung von Stellplätzen sowie vorhandene Bäume sind anrechenbar. Die Grundstückseinfriedungen entlang öffentlicher Flächen sind ausschließlich mittels einer Laubholzhecke vorzunehmen, deren Pflanzung mind. 0,5 m innerhalb der Grundstücksgrenze zu erfolgen hat. Zäune sind nur auf der Grundstücksinnenseite möglich. Die beweglichen Abfall- und Wertstoffbehälter sind zum öffentlichen Raum verdeckt anzuordnen oder mit einer Laubholzhecke einzugrünen. Müllschränke und sonstige Sichtschutzkonstruktionen sind mit Rankgehölzen zu begrünen.
Weitere Hinweise zu den Pflanzgeboten können dem Textteil der Planzeichnung entnommen werden. Eine entsprechende Pflanzliste ist dem Bebauungsplan ebenfalls beigefügt.
Alle weiteren Festsetzungen u.a. zur Gebäudegestaltung usw. sind dem Textteil des Bebauungsplanes Nr. 32.6 Heide-Süd zu entnehmen.
Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen zum Bebauungsplan:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Abteilung Stadterneuerung/Förderung/ Finanzen
Elena Scherer
Telefon: 0345 - 221 6290
elena.scherer@halle.de
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan sowie zum Entwicklungsgebiet Heide-Süd finden Sie im Internet auf www.halle.de unter folgenden Links:
Bebauungsplan 32.6: https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/bebauungsplan-nr-326-heide-sued
Entwicklungssatzung: https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/stadterneuerung/entwicklungssatzungen
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32.6 Heide-Süd und ist dort als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO gekennzeichnet. Im allgemeinen Wohngebiet WA 4 sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig.
Dächer sind nur als Flachdächer und flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung bis max. 30° zulässig. Spiegelnde und glänzende Dacheindeckungen sind unzulässig. Dies gilt nicht für Solarenergieanlagen. Flachdächer und geneigte Dächer bis 15 Grad sind zu begrünen (Substratschicht mind. 5 cm). Davon ausgenommen sind Dächer von Carports und Nebenanlagen gem. §14 BauNVO, Dachflächen für Belichtungszwecke sowie Dachflächen mit Anlagen zur Sonnenenergienutzung. Wird Niederschlagswasser als Haushaltsbrauchwasser verwendet, ist eine Dachbegrünung nicht erforderlich.
Fassaden sind in hellen Farbtönen zu verputzen. Für untergeordnete Gebäudeteile können auch andere Farben und Materialien eingesetzt werden, wenn diese nicht spiegeln oder glänzen wie z.B. Fliesen, glänzende Klinker, Kupfer usw. Bezugshöhen für die festgesetzten Gebäudehöhen (hier max. 13 m) sind die Sollhöhen, der an das Baugrundstück angrenzenden öffentliche Verkehrsfläche.
Im WA 4 sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die Vorderseiten von Garagen und überdachten Stellplätzen müssen einen Abstand von min. 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie haben
Bei der Freiflächengestaltung des Grundstücks sind die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebote zu beachten. Im Baugebiet ist pro angefangene 350 m² Grundstücksfläche und einer Mindestbreite von 7,0 m mindestens 1 kleinkroniger Laubbaum (Pflanzqualität: Hochstamm, Stammumfang min. 12-14 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Somit sind bei dem angebotenen Grundstück mindestens 3 Bäume zu pflanzen. Pflanzpflichten aus der Bepflanzung von Stellplätzen sowie vorhandene Bäume sind anrechenbar. Die Grundstückseinfriedungen entlang öffentlicher Flächen sind ausschließlich mittels einer Laubholzhecke vorzunehmen, deren Pflanzung mind. 0,5 m innerhalb der Grundstücksgrenze zu erfolgen hat. Zäune sind nur auf der Grundstücksinnenseite möglich. Die beweglichen Abfall- und Wertstoffbehälter sind zum öffentlichen Raum verdeckt anzuordnen oder mit einer Laubholzhecke einzugrünen. Müllschränke und sonstige Sichtschutzkonstruktionen sind mit Rankgehölzen zu begrünen.
Weitere Hinweise zu den Pflanzgeboten können dem Textteil der Planzeichnung entnommen werden. Eine entsprechende Pflanzliste ist dem Bebauungsplan ebenfalls beigefügt.
Alle weiteren Festsetzungen u.a. zur Gebäudegestaltung usw. sind dem Textteil des Bebauungsplanes Nr. 32.6 Heide-Süd zu entnehmen.
Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen zum Bebauungsplan:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Abteilung Stadterneuerung/Förderung/ Finanzen
Elena Scherer
Telefon: 0345 - 221 6290
elena.scherer@halle.de
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan sowie zum Entwicklungsgebiet Heide-Süd finden Sie im Internet auf www.halle.de unter folgenden Links:
Bebauungsplan 32.6: https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/bebauungsplan-nr-326-heide-sued
Entwicklungssatzung: https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/stadterneuerung/entwicklungssatzungen
Derzeit sind auf den Flächen keine Bodenbelastungen bekannt. Die Flächen wurden auf Altlasten untersucht und vom FB Umwelt der Stadt Halle (Saale) für eine Bebauung und Nutzung freigegeben.
Ehemals vorhandene Baulichkeiten wurden abgebrochen, die Gruben verfüllt und das Gelände zur Modellierung aufgefüllt. Das Material der Auffülle ist heterogen zusammengesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus einem Schluff-, Sand-, Tongemisch und hat aufgrund der unterschiedlichen intensiven Vornutzungen des Geländes unterschiedliche Nebengemenge an Ziegel-, Kohle- und Glasresten. Es weist stark wechselnde Lagerungsverhältnisse auf, wobei in Abhängigkeit von Jahreszeit und Niederschlagssituation weitverbreitet mit weichplastischen bis steifplastischen Konsistenzen zu rechnen ist. Geologisch bedingt äußert sich deshalb die Wasserführung im Gebiet aufgrund der meist tonig-schluffigen Gesteinsbeschaffenheit der Verwitterungszone vorwiegend in Form von niederschlagsabhängiger Staunässe.
Untersuchungen des Grundwassers in Heide-Süd ergaben regelmäßig einen pH-Wert von kleiner als 7,0 (ph 4,0), der Baugrund wird deshalb hinsichtlich seiner betonaggressiven Eigenschaften als sehr stark angreifend eingestuft. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Das beim Bau anfallende Aushubmaterial wird aufgrund der Zuordnungswertüberschreitung in einigen Aufschlüssen dem Zuordnungswert größer als Z2 eingestuft. Dieses Material wäre somit für einen Einbau nach LAGA M 20 ungeeignet. In anderen Aufschlüssen wurden Zuordnungswerte von Z1, Z1.2 bis Z2 ermittelt, so dass ein Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen gemäß Einbauklasse 2 nach LAGA ggf. möglich wäre.
In Anbetracht der anthropogenen Beeinflussung des Gebietes wird eine Erkundung mittels Baugrundgutachten empfohlen. Maßnahmen wie Gründungspolster, Bodenaustausch, Betonzusammensetzung etc. sind in Abhängigkeit von den vorgefundenen Baugrundverhältnissen und der geplanten Gründungsart bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Verkaufsgrundstücks (Fläche M 8 - 1) sind besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) vorzusehen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass
- alle Leitungsein- und -ausführungen der Gebäude gegen eine Gasmigration in das Gebäude wasser- und gasdicht abzusichern sind,
- Bodenplatten von Gebäuden in gasdichter Bauweise (rissfrei, steif und dicht) und mit einer horizontalen Gasdrainage unter der Bodenplatte auszuführen sind,
- Unterkellerungen unzulässig sind,
- Tiefgaragen nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn die erdberührenden Teile ihrer Wände in gleicher Weise wie die Bodenplatte gasdicht ausgeführt werden.
Siehe dazu auch die textlichen Festsetzungen Nr. 1.8 des Bebauungsplanes Nr. 32.6.
Die auf dem Grundstück vorhandenen Grundwassermessstellen werden nicht mehr für das Grundwassermonitoring benötigt und können rückgebaut werden. Dazu ist ein Rückbau des obertägigen Ausbaus, Ziehen der Verrohrung und schichtweise Verfüllung des Bohrlochs nach Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt/Untere Wasserbehörde möglich.
Der Rückbau ist der Unteren Wasserbehörde vorab anzuzeigen und die exakte Verfahrensweise abzustimmen.
Die Grundstücke unterliegen keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.
Ehemals vorhandene Baulichkeiten wurden abgebrochen, die Gruben verfüllt und das Gelände zur Modellierung aufgefüllt. Das Material der Auffülle ist heterogen zusammengesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus einem Schluff-, Sand-, Tongemisch und hat aufgrund der unterschiedlichen intensiven Vornutzungen des Geländes unterschiedliche Nebengemenge an Ziegel-, Kohle- und Glasresten. Es weist stark wechselnde Lagerungsverhältnisse auf, wobei in Abhängigkeit von Jahreszeit und Niederschlagssituation weitverbreitet mit weichplastischen bis steifplastischen Konsistenzen zu rechnen ist. Geologisch bedingt äußert sich deshalb die Wasserführung im Gebiet aufgrund der meist tonig-schluffigen Gesteinsbeschaffenheit der Verwitterungszone vorwiegend in Form von niederschlagsabhängiger Staunässe.
Untersuchungen des Grundwassers in Heide-Süd ergaben regelmäßig einen pH-Wert von kleiner als 7,0 (ph 4,0), der Baugrund wird deshalb hinsichtlich seiner betonaggressiven Eigenschaften als sehr stark angreifend eingestuft. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Das beim Bau anfallende Aushubmaterial wird aufgrund der Zuordnungswertüberschreitung in einigen Aufschlüssen dem Zuordnungswert größer als Z2 eingestuft. Dieses Material wäre somit für einen Einbau nach LAGA M 20 ungeeignet. In anderen Aufschlüssen wurden Zuordnungswerte von Z1, Z1.2 bis Z2 ermittelt, so dass ein Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen gemäß Einbauklasse 2 nach LAGA ggf. möglich wäre.
In Anbetracht der anthropogenen Beeinflussung des Gebietes wird eine Erkundung mittels Baugrundgutachten empfohlen. Maßnahmen wie Gründungspolster, Bodenaustausch, Betonzusammensetzung etc. sind in Abhängigkeit von den vorgefundenen Baugrundverhältnissen und der geplanten Gründungsart bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Verkaufsgrundstücks (Fläche M 8 - 1) sind besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) vorzusehen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass
- alle Leitungsein- und -ausführungen der Gebäude gegen eine Gasmigration in das Gebäude wasser- und gasdicht abzusichern sind,
- Bodenplatten von Gebäuden in gasdichter Bauweise (rissfrei, steif und dicht) und mit einer horizontalen Gasdrainage unter der Bodenplatte auszuführen sind,
- Unterkellerungen unzulässig sind,
- Tiefgaragen nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn die erdberührenden Teile ihrer Wände in gleicher Weise wie die Bodenplatte gasdicht ausgeführt werden.
Siehe dazu auch die textlichen Festsetzungen Nr. 1.8 des Bebauungsplanes Nr. 32.6.
Die auf dem Grundstück vorhandenen Grundwassermessstellen werden nicht mehr für das Grundwassermonitoring benötigt und können rückgebaut werden. Dazu ist ein Rückbau des obertägigen Ausbaus, Ziehen der Verrohrung und schichtweise Verfüllung des Bohrlochs nach Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt/Untere Wasserbehörde möglich.
Der Rückbau ist der Unteren Wasserbehörde vorab anzuzeigen und die exakte Verfahrensweise abzustimmen.
Die Grundstücke unterliegen keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) ist zu Lasten der Grundstücke keine Baulast eingetragen.
Das Verkaufsgrundstück liegt in einem ehemaligen Garnisonsgelände. Es erfolgte eine Untersuchung auf Rückstände aus dieser Nutzung. Soweit Rückstände gefunden wurden, wurden diese beräumt. Dennoch ist bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen mindestens 16 Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Polizeiinspektion Halle (Saale), Merseburger Str. 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit die weitere Verfahrensweise abgestimmt werden kann.
In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des Investitionsvorhabens aufgenommen.
In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des Investitionsvorhabens aufgenommen.
Kontakt | Finananzierung | Konzept
Finanzierung
Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Bankauskunft
Finanzierungsbestätigung
Finanzierungsbestätigung
Der Kaufpreis beträgt 480 Euro/m² und versteht sich als Mindestkaufpreis im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot.
Der Kaufpreis beinhaltet die erstmalige Erschließung des Kaufgrundstücks gem. § 127 Abs. 2 BauGB und den Anschluss der Kaufgrundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen bis zur Grundstücksgrenze. Hinsichtlich der darüber hinaus gehenden Erschließung ist vom Käufer eine Abstimmung mit den jeweiligen Versorgungsträgern bzw. Fachämtern nach den Erfordernissen seines Investitionsvorhabens herbeizuführen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) bzw. der EVG mbH sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt.
Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des jeweiligen Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt bzw. der Entwicklungsträger sind nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Der Kaufpreis beinhaltet die erstmalige Erschließung des Kaufgrundstücks gem. § 127 Abs. 2 BauGB und den Anschluss der Kaufgrundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen bis zur Grundstücksgrenze. Hinsichtlich der darüber hinaus gehenden Erschließung ist vom Käufer eine Abstimmung mit den jeweiligen Versorgungsträgern bzw. Fachämtern nach den Erfordernissen seines Investitionsvorhabens herbeizuführen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) bzw. der EVG mbH sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt.
Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des jeweiligen Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt bzw. der Entwicklungsträger sind nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Besichtigungstermine
Termin nach Vereinbarung
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