Details zur Immobilie

Garagengrundstück / Stellplatzfläche Wolfensteinstraße

Immobilien-ID: aQ0per5z18
Angaben zum Anbieter
Firmen-Name
Stadt Halle (Saale)
Adresse
Marktplatz 1
06100 Halle
Allgemeine Angaben zur Immobilie
Titel
Garagengrundstück / Stellplatzfläche Wolfensteinstraße
Vermarktungs-Art
Verkauf
Immobilien-Art
Grundstück
Immobilien-Typ
Sonstiges Grundstück
Kurzbeschreibung
Das Verkaufsgrundstück liegt nördlich des Stadtzentrums am Rand des gründerzeitlich geprägten Stadtviertels "Paulusviertel". Es ist mit sechs Reihenhausgaragen und einem baufälligen Schuppen bebaut. Vorgesehen ist eine Wieder-Inbetriebnahme der Bestandsgaragen bzw. ein Ersatzneubau oder die Schaffung von Stellplätzen.
Auktions-Ende
09.08.2024 | 17:00 Uhr
Detaillierte Angaben zur Immobilie
Verkehrswert
50.000,00 €
Standort
Wolfensteinstraße
06114 Halle (Saale)
Deutschland
Lage
Sanierungsgebiet:
Nein
Die Stadt Halle (Saale) liegt verkehrsgünstig an den Autobahnen A 9 Berlin - München, A 14 Magdeburg - Dresden und A 38 Halle - Göttingen. In Halle kreuzen sich die Bundesstraßen B 6 (Görlitz – Leipzig – Halle – Goslar - Bremen), B 80 (Halle –Nordhausen - Göttingen), B 91 (Halle - Zeitz) und B 100 (Halle – Bitterfeld - Lutherstadt Wittenberg). Der interkontinentale Flughafen für Mitteldeutschland Leipzig/Halle befindet sich ca. 20 km südlich von Halle (Saale) in Schkeuditz.
Das Verkaufsgrundstück liegt nördlich des Stadtzentrums am Rand des gründerzeitlich geprägten Stadtviertels "Paulusviertel". Es befindet sich in einem inselartigen Bereich der Wolfensteinstraße zwischen der geteilten Auf- und Abfahrt der Hauptverkehrsstraße Paracelsusstraße, die in diesem Bereich vierspurig ausgebaut ist. Die Paracelsusstraße verbindet die Verkehrsknotenpunkte Steintor und Dessauer Platz sowie das Paulusviertel mit dem Stadtteil Trotha. Vom Dessauer Platz aus erreicht man die Ausfahrt zur B 100, einen der Autobahnzubringer zur A 14. Das Umfeld wird durch diese nördlich der Verkaufsfläche verlaufende Stadtschnellstraße geprägt, die auf Höhe des Grundstücks die Wolfensteinstraße überbrückt.

Das Umfeld prägen Einfamilienhausgrundstücke der Wolfensteinstraße und der Albert-Schweitzer-Straße, in westlicher Richtung schließen sich fünfgeschossige Wohnhäuser in typischer Plattenbauweise an.

Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht in unmittelbarer Nähe über die S-Bahn-Haltestelle Zoo (ca. 200 m)) und in fußläufiger Entfernung (ca. 650 m) zu den Haltepunkten der Straßenbahnlinien 3 und 12, die den Stadtteil Trotha mit der Innenstadt und der Südstadt bzw. dem Hauptbahnhof verbinden. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 2,5 km, zum Hauptbahnhof mit Intercity-Anschluss und angrenzendem Busbahnhof für Nah- und Fernverbindungen sind es ca. 3,2 km.
Grundbuch
Grundbuch von Halle, Blatt 24739, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Halle, Flur 11, Flurstück 3/38
Größen und Flächen
Grundstücksfläche:
ca. 290 m²
Nutzung
Aktuell ist nur noch eine Garage in Nutzung, jedoch ohne vertragliche Grundlage. Bei dieser handelt es sich nach Angabe des Nutzers um eine Eigentumsgarage. Alle anderen Baulichkeiten sind leerstehend.
Ziel ist eine Wieder-Inbetriebnahme der Bestandsgaragen bzw. ein Ersatzneubau oder die Schaffung von Stellplätzen.

Andere Nutzungen, insbesondere Wohnen, sind aufgrund der vorhandenen Lärmsituation nur bedingt möglich. Auch gewerbliche Nutzungen, die stärkeren Zu- und Abgangsverkehr verursachen, sind aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht gewünscht.
Immobilien-Details
Das Verkaufsgrundstück ist mit sechs Reihenhausgaragen (Baujahr ca. 1976) und einem baufälligen Schuppen bebaut. Die Garagen verteilen sich auf zwei Baukörper mit jeweils drei Garagen, einer straßenbegleitenden und einer rückwärtig, um 90 Grad versetzten Reihe.
Das Grundstück ist eben, liegt aber ca. 1 m über dem Straßenniveau der nördlich angrenzenden Fahrbahn der Wolfensteinstraße. Der Geländesprung zwischen der Verkehrsfläche und der Verkaufsfläche wird durch eine Böschung überbrückt. Die Straßenfrontlänge zur Wolfensteinstraße beträgt ca. 17,7 m. Die Einfahrt bzw. Zufahrt zur hinteren Garagenreihe ist an der schmalsten Stelle ca. 2,60 m breit und befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze. Der Grundriss orientiert sich an den Geländeformungen der Straßenböschung und ist regelmäßig.
Die Garagen sind in einem schlechten baulichen Zustand, teilweise bestehen bereits Dacheinbrüche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass schadstoffhaltige Stoffe verbaut wurden. Bei einem Abriss der Garagen ist daher ggf. mit Mehraufwendungen für eine fachgerechte Entsorgung zu rechnen. Aufgrund der fehlenden Nutzung hat sich Wildwuchs entwickelt.
Das Verkaufsgrundstück ist ein archäologisches Kulturdenkmal gemäß § 2 (2) Pkt. 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Verkaufsfläche ist Bestandteil eines in unregelmäßiger Intensität genutzten Siedlungsareals der späten Bronze- und Eisenzeit. Bei Bodeneingriffen ist damit zu rechnen, dass weitere archäologische Funde oder Befunde zu Tage treten.
Sämtliche Erd- und Bauarbeiten, bei denen begründete Anhaltspunkte bestehen, dass Kulturdenkmale (archäologische und bauarchäologische Bodenfunde) entdeckt werden, bedürfen gemäß § 14 (2) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde und sind rechtzeitig anzuzeigen.
Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks kann nur über die südliche Fahrbahn der Wolfensteinstraße erfolgen. Gegebenenfalls vorgesehene Änderungen der Grundstückszufahrt sind genehmigungspflichtig und mit dem Fachbereich Mobilität der Stadt Halle (Saale), Abteilung Straßen- und Brückenbau abzustimmen.

Stadttechnisch ist das Grundstück ortüblich alterschlossen. Versorgungsleitungen der Telekom, Gas und Elektroenergie liegen im südlichen Teil der Wolfensteinstraße an. Die ehemalige Hausanschlussleitung für Strom ist außer Betrieb.
Versorgungsleitungen für Trinkwasser (VW 100) und Entsorgungsleitungen für Abwasser (Mischwasserkanal DN 400) sind in der südlichen Wolfensteinstraße verlegt. Die Verkaufsfläche ist wasser- und abwassertechnisch bisher nicht an das öffentliche Netz der HWS GmbH angeschlossen.

Umfangreiche Hinweise zur stadttechnischen Erschließung Ihres Baugrundstücks finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Halle GmbH unter https://swh.de/bauen. Schachterlaubnisse oder Planauskünfte für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie über das Online-Planauskunftsportal der Stadtwerke.

Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können außerdem in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträgen bestehen derzeit nicht.

Wasserversorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Abwasserentsorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Niederschlagswasser:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Niederschlagswasser
Gasversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Energieversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Telefonanbieter:
Telekom Deutschland GmbH
Rechte und Lasten
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) ist der Bereich als sonstige Grünfläche ausgewiesen.

Bauvorhaben werden gemäß § 34 BauGB beschieden.
Das Grundstück ist nicht in der "Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten" der Stadt Halle (Saale) erfasst.

Es unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.

Infolge des Straßenverkehrs weist die Lage eine besonders hohe Immissionsbelastung auf.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) sind zulasten des Grundstücks keine Baulasten eingetragen.
Die Verkaufsfläche ist amtlich noch nicht vermessen. Die Kosten der Vermessung und Vermarkung einschließlich der Katasterfortführungsgebühr sind vom Erwerber zu tragen.
Unterlagen und Pläne
Keine Angaben
Kontakt | Finanzierung | Konzept
Finanzierung
Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:

a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).

b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Bankauskunft
Finanzierungsbestätigung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bieterfrist und Zuschlagserteilung Nachverhandlungen zum Kaufpreis aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich sind und darauf kein Rechtsanspruch besteht. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe auch, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von Ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.
Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen von den Interessenten abzufordern.

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
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