Details zur Immobilie

Jugendstil-Villa im Paulusviertel mit Potential

Immobilien-ID: rEjB7JeyAw
Angaben zum Anbieter
Firmen-Name
Stadt Halle (Saale)
Adresse
Marktplatz 1
06100 Halle
Allgemeine Angaben zur Immobilie
Titel
Jugendstil-Villa im Paulusviertel mit Potential
Vermarktungs-Art
Verkauf
Immobilien-Art
Haus
Immobilien-Typ
Besondere Immobilie
Kurzbeschreibung
Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um die ehemalige Kita "Hasenberg" - eine denkmalgeschützte viergeschossige Villa nebst großzügiger Freiflächen mitten im gründerzeitlichen Paulusviertel. Insgesamt bietet dieses Grundstück eine seltene Gelegenheit, denkmalgeschützte Substanz mit moderner Nachverdichtung zu verbinden - sei es durch klassische Wohnraumschaffung oder durch die Umsetzung eines gemeinwohlorientierten Nutzungskonzepts.
Auktions-Ende
29.08.2025 | 17:00 Uhr
Detaillierte Angaben zur Immobilie
Verkehrswert
1.500.000,00 €
Standort
Maxim-Gorki-Straße 9
06114 Halle (Saale)
Deutschland
Lage
Sanierungsgebiet:
Nein
Das Verkaufsobjekt liegt in Halle (Saale), der größten Stadt Sachsen-Anhalts und einem bedeutenden Wissenschafts-, Kultur- und Wirtschaftsstandort. Halle (Saale) ist Teil der Metropolregion Mitteldeutschland und zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz aus. Über die Autobahnen A14 und A9 sowie den nur etwa 20 Minuten entfernten Flughafen Halle/Leipzig ist die Stadt optimal erreichbar. Der Hauptbahnhof bietet direkte Verbindungen in alle deutschen Großstädte. Auch die Nähe zu der Universitätsstadt Leipzig und dem Chemiestandort Leuna unterstreicht die strategisch günstige Lage für Pendler, Investoren und Unternehmen.
Das Paulusviertel zählt zu den gefragtesten Wohnvierteln Halles - ein charmantes Stadtquartier mit Geschichte, Stil und hoher Lebensqualität. Die Maxim-Gorki-Straße 9 liegt mittendrin: umgeben von prachtvollen Altbauten, kleinen Cafés, individuellen Läden und gepflegtem Grün.

Alles für den täglichen Bedarf ist bequem zu Fuß erreichbar, mehrere Kindertagesstätten sind in unmittelbarer Nähe; die Grundschule Lessingschule ist ca. 600 m entfernt, die Integrierte Gesamtschule Halle (IGS) befindet sich in ca. 1 km Entfernung am Steintor, Ärzte und Freizeiteinrichtungen liegen in direkter Nachbarschaft. Die Tram erreichen Sie zu Fuß in ca. 9 - 10 Minuten (Straßenbahnlinien 3 Trotha - Beesen und 7 Kröllwitz - Büschdorf, Straßenbahnlinie 12 Trotha - Hauptbahnhof). Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Haltestelle für den flexiblen Ruf-Bus (Paulusviertel) des Stadtbahn-Programms am anliegenden Rathenauplatz zu nutzen. Dank hervorragender ÖPNV-Anbindung können die Innenstadt (2 km), die Universität oder der Hauptbahnhof (4 km) in ca. 15 Minuten erreicht werden. Nicht weit entfernt bietet das Landesmuseum für Vorgeschichte kulturelle Highlights und internationale Ausstellungen, darunter die berühmte Himmelsscheibe von Nebra.
Grundbuch
Grundbuch von Halle Blatt 15007
Gemarkung Halle,
lfd. Nr. 1 Flur 11, Flurstück 7/9, 190 m²
lfd. Nr. 2 Flur 11, Flurstück 4203/8, 531 m²

Grundbuch von Halle Blatt 15591
Gemarkung Halle,
lfd. Nr. 1, Flur 11, Flurstück 8/11, 764 m²
lfd. Nr. 2, Flur n. a., Flurstück 8/28, 180 m²
Größen und Flächen
Grundstücksfläche:
ca. 1642 m²
Brutto-Wohnfläche:
ca. 663.55 m²
Wohnfläche - Netto-Raumfläche:
ca. 663.55 m²
Nutzung
Das Verkaufsobjekt wurde im Jahre 1910 zur Wohnnutzung errichtet und ca. 1960 in eine Kindertagesstätte umgebaut. Die Nutzung wurde eingestellt, da die baulichen Gegebenheiten nicht mehr den aktuellen brandschutzrechtlichen Anforderungen einer solchen Nutzung entsprachen. Das Verkaufsobjekt steht leer. In Abhängigkeit der geplanten Nutzung sind ggf. entsprechende brandschutzrechtliche Ertüchtigungen und Umbaumaßnahmen erforderlich.
Ziel ist die denkmalgerechte Sanierung des Bestandgebäudes - entweder zur Wohnraumschaffung oder für gemeinwohlorientierte soziokulturelle Einrichtungen. Die Ansiedlung kleiner nichtstörender Gewerbe (z. B. Kanzleien, Praxen, Büros, Kunstateliers) ist ebenfalls denkbar. Hierfür ist bei dem zuständigen Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Baugenehmigung ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Diese Liegenschaft hat Entwicklungsmöglichkeiten. Denkbar ist auch eine Neubebauung des Spielplatz-Flurstücks mit einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus - etwa zur Realisierung von Eigentumswohnungen.

Die hinter der Villa liegende Grünfläche eignet sich als Erholungsort. Insgesamt bietet das Verkaufsobjekt eine seltene Gelegenheit, denkmalgeschützte Substanz mit moderner Nachverdichtung zu verbinden - sei es durch klassische Wohnraumschaffung oder durch die Umsetzung eines gemeinwohlorientierten Nutzungskonzepts.

Bei einer Neubebauung ist unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten zwingend zu gewährleisten, dass diese den hohen qualitativen Kriterien der bestehenden Baulichkeiten in diesem hochrangigen zentralen Areal des Paulusviertels gerecht wird und sich ein Neubau möglichst harmonisch in das Gesamterscheinungsbild des historischen Stadtviertels einfügt.

Dabei ist zu berücksichtigen:
Die Positionierung des Neubaus muss die vorgegebenen Fluchten der Nachbarobjekte Rathenauplatz 7 und 5 sowie Maxim-Gorki-Straße 9 aufnehmen bzw. fortführen.
Die Herstellung einer Vorgartenzone zum Rathenauplatz und zur Maxim-Gorki-Straße und Erhaltung einer angemessenen Grundstückseinfriedung ist zu gewährleisten.
Die Geschossigkeit eines Neubaus hat sich an der benachbarten Bestandsbebauung zu orientieren, d. h. er kann als maximal dreigeschossiges Gebäude in Korrespondenz zum gegenüberliegenden Eckgebäude Rathenauplatz 5 geplant werden, welches den Auftakt zur Maxim-Gorki-Straße bildet.
Die Traufhöhe des Neubaus darf nicht höher sein als die des Nachbarobjektes Rathenauplatz 5, damit idealerweise in abstrahierter Spiegelung dieses Bestandsbaus eine Art „Torsituation“ zur Maxim-Gorki-Straße entsteht.
Bezüglich der Dachform ist sicherzustellen, dass ein eng an den traditionellen Dächern der Umgebung orientiertes Konzept mit Steildach entwickelt wird. Ein Neubaukörper mit Flachdach und/oder Staffelgeschossausbildung ist nicht zulässig.
Eventuell geplante Freisitze, welche straßenseitig zum Rathenauplatz und zur Maxim-Gorki-Straße positioniert sind, dürfen nur als eingezogene Loggien konzipiert und nicht als vorgestellte/auskragende Balkone geplant werden.

Es wird empfohlen, die Nutzungsmöglichkeiten rechtzeitig mit den entsprechenden Fachbereichen der Stadt Halle (Saale) abzuklären.
Immobilien-Details
Baujahr:
1910
Zimmer:
13
Balkon:
Nein
Das hier angebotene, unregelmäßig geschnittene Eckgrundstück mit Gartenbereich und altem Baumbestand liegt im Zentrum des Stadtviertels „Paulusviertel“ am Rathenauplatz – Ecke Maxim-Gorki-Straße. Der Straßenzug Maxim-Gorki-Straße stellt die Verbindung zwischen Thomas-Müntzer-Platz und Rathenauplatz im national bedeutenden Kulturdenkmal „Paulusviertel“ her. Die hier errichteten repräsentativen, straßenbildbeherrschenden öffentlichen Bauten und villenähnlichen Gebäude mit Vorgärten befinden sich in herausgehobener städtebaulicher Position in unmittelbarer Sichtbeziehung zur im Zentrum erhöht gelegenen Pauluskirche, welche dem Stadtviertel den Namen „Paulusviertel“ gab.
Auf dem ca. 531 m² großen Flurstück 4203/8 befindet sich befindet sich die ehemalige Kita „Hasenberg“ – eine viergeschossige, denkmalgeschützte Villa. Die größten Ausdehnungen des Gebäudes betragen ca. 19,90 m in Südwest-Nordost-Richtung und 14,40 m in Nordwest – Südost - Richtung. Aufgrund der bisherigen Nutzung des Bestandsgebäudes als Kindertagesstätte sind insbesondere die Raumaufteilung und die sanitären Einrichtungen auf die Bedürfnisse von Kindern ausgelegt. Im Kellergeschoss befinden sich der Heizraum, der Hausanschlussraum Elektro, und weitere Räume, die bisher für Abstellzwecke, Garderoben und ein Kinderrestaurant genutzt wurden. Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut und hat noch Nutzungspotential. Es wurde lediglich als Lager genutzt.

Die beiden unbebauten Flurstücke 7/9 und 8/28 sind nur über das vordere Villen-Grundstück zu erreichen und haben gemeinsam eine Größe von ca. 370 m². Das direkt angrenzende Flurstück 8/11 ist mit einem Holz-Pavillon bebaut, wurde zuletzt als Spielplatz genutzt und bietet ca. 764 m² Grundstücksfläche.
Die Topografie des Villen-Grundstücks ist eben, was für eine städtische Bebauung typisch ist. Das anliegende Spielplatz-Flurstück befindet sich in einer leicht erhöhten Lage am sogenannten Hasenberg, einem Geländebereich mit sanftem Anstieg, auf dem sich die Pauluskirche befindet. Die Länge der Straßenfront zur Maxim-Gorki-Straße beträgt ca. 43 m, zum Rathenauplatz ca. 15 m.
Das Objekt steht seit Ende 2023 leer und ist sanierungsbedürftig. Insgesamt ist der Zustand zufriedenstellend.
Bei dem Objekt Maxim-Gorki-Straße 9 handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne eines Baudenkmals gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA sowie um den Bestandteil eines Denkmalbereiches gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA. Es ist mit folgendem Wortlaut im Verzeichnis der Kulturdenkmale des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen:
 
„Häusergruppe Maxim-Gorki-Straße 8, 9: zwei- bis dreigeschossige, symmetrisch aufeinander bezogene Putzbauten mit Krüppelwalmdächern und markanten Rundbogenfriesen, Jugendstil, erbaut ca. 1910“
 
„Straßenzug Maxim-Gorki-Straße: 1888 angelegte, nach der Kaiserin Viktoria benannte, nach 1945 nach dem russischen Schriftsteller Maxim Gorki (1868-1936) umbenannte, großzügig angelegte Radialstraße im Straßensystem des Denkmalbereichs Paulusviertel mit Allee und eindrucksvoller Sichtachse zur Pauluskirche; die Bebauung erst ab 1910/1912 vom Rathenauplatz her mit zweigeschossigen villenartigen Mietshäusern in geschlossener Bauweise mit Vorgärten und Gärten, durch die beiden gegenüberliegenden, die Straße beherrschenden repräsentativen dreigeschossigen Verwaltungsgebäude der ehemaligen Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft von 1921 und 1925 mit ihren Nebengebäuden, Vorgärten und Einfriedungen eine der markantesten Straßen des Paulusviertels, Gehweggestaltung und Straßenpflaster weitgehend original“

„Rathenauplatz: kreisförmiger Sternplatz, 1900 unter dem Namen Kaiserplatz angelegt als städtebauliches Zentrum des Denkmalbereichs Paulusviertel, 1947 umbenannt nach dem Politiker Walther Rathenau (1867-1922); in der Mitte des Platzes, erhöht auf dem Hasenberg die stadtbildbeherrschende Pauluskirche, vor ihrer auf die Willy-Lohmann-Straße ausgerichteten Hauptansicht eine deren Wirkung steigernde Freitreppe, die umgebende Grünanlage mit bauzeitlicher Wegeführung und z.T. historischem Baumbestand, am alleegesäumten Straßenring zu Füßen des Berges reich gegliederte durch namhafte hallesche Persönlichkeiten errichtete Villen und großzügige drei- bis viergeschossige Mietshäuser aus der Zeit von 1910 bis 1915 in Formen des späten Jugendstils und Heimatstils in offener, halboffener und geschlossener Bauweise mit eingefriedeten Vorgärten und Gärten; Gehweggestaltung und Straßenpflaster original; im Südwesten der Platz geprägt durch die markante Einfriedung der ehemaligen Landwirtschaftskammer“
 
„Stadtviertel Paulusviertel: als "Nordostviertel" angelegtes, nach dem I. WK als Paulusviertel bezeichnetes gründerzeitliches Wohnviertel im Norden Halles zwischen Ludwig-Wucherer-, Reil- und Paracelsusstraße, stadtgeschichtlich bedeutend als erstes kommunal geplantes Stadtviertel und planerisch anspruchsvollste Leistung des 19. Jh., baugeschichtlich herausragend aufgrund seiner Ausdehnung und der weitgehend original erhaltenen sozial differenzierten und von der Gründerzeit bis in die 1930er Jahre reichenden Substanz der Straßen und Bauten, das Stadtviertel aufgrund seiner anspruchsvollen Stadtplanung und des Erhaltungszustands auch im Vergleich zu anderen deutschen Städten von herausragender Bedeutung; Das Straßensystem eine Synthese aus Radial- , Ringstraßen und Rastersystem mit imposanten Sichtachsen auf die 1903 auf den im Zentrum gelegenen Hasenberg errichtete Pauluskirche und den Wasserturm Nord; die Bebauung überwiegend gründerzeitlich; zahlreiche Bauten des Jugendstils und der Reformarchitektur, ergänzt durch wenige Bauten der Moderne, die soziale Staffelung der Bewohner anschaulich dargestellt durch die differenzierte Gestaltung der Straßen und Bauten: von Villen über villenartige Wohnhäuser bis zu anspruchsvollen Etagenhäusern vor allem im Ringstraßenzentrum und an den radialen Hauptachsen bis hin zu einfachen fünfgeschossigen teils mehrflügeligen Mietshäusern für den Massenwohnungsbau, der weitgehend original erhaltene Straßenausbau und das Straßengrün gestaffelt von breiten repräsentativen Straßen mit Vorgärten, Gärten und Alleen über einseitige Vorgärten und einseitigen Baumreihen bis hin zu schmalen baumlosen Straßen“
 
Das Areal ist auch Bestandteil eines Archäologischen Kulturdenkmals gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Das Paulusviertel überprägt eine urgeschichtliche Siedlungsfläche.
 
Der Denkmalschutz erstreckt sich bei Baudenkmalen auf die gesamte äußere und innere Substanz, bei Objekten im Denkmalbereich auf die den Denkmalbereich charakterisierende gesamte äußere Erscheinung es Objekts sowie die zu diesem in historischer, funktionaler und/oder ästhetischer Beziehung stehende Umgebung (z. B. Vorgärten, Einfriedungen, Zuwegungen, Nebengebäude, Freiflächen u.a.) bei archäologischen Flächendenkmalen auf die im Boden verborgenen Kulturzeugnisse.

Gemäß § 14 (1) DenkmSchG LSA unterliegen die Instandsetzung, Umgestaltung oder Veränderung, die Nutzungsänderung, die Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügung von Anlagen in der Umgebung des Denkmals, welche dieses in seinem Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören, die Entfernung des Denkmals von seinem Standort sowie die Beseitigung oder Zerstörung (von Teilen) eines Kulturdenkmals der denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.
 
Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Abteilung Denkmalschutz der Stadt Halle (Saale) als Untere Denkmalschutzbehörde.
vollunterkellert
geputzt (Rauputz/Strukturputz) und gestrichen, geringfügig schadhaft im Eingangsbereich/Sockelbereich
PVC doppelt verglast, Dachgeschoss Holz (Dachfenster) sonst PVC doppelt verglast
Tonziegel (Biberschwanz), auf dem Anbau in nördlicher Richtung Schweißbahn in Form von Biberschwanz
Dachentwässerung: Rinnen und Fallrohre aus Zink
Holztreppen mit PVC-Belag (überwiegend) oder Beton (z.B. Eingangsbereich)
Eingangs- und Etagentüren aus Holz mit Glasausschnitten, gestrichen, sonst Kunststoff mit Wabenkern
Gas: Kessel   Schäfer Interdomo, 1995, Brenner: Giersch, 1995,
300 Liter Brauchwasserspeicher
Fernwärme:
Fernwärmekompaktstation & TWE SLSp (Baujahr 2023), vorgerüstet, noch nicht angeschlossen
Toilettenanlagen mit Waschbecken (überwiegend für Kleinkinder) und teilweise Duschen auf den einzelnen Etagen
funktionsfähig, Modernisierung erforderlich
Erschließung
Das Grundstück ist verkehrstechnisch über die Maxim-Gorki-Straße erschlossen. Eine Torzufahrt befindet sich an der süd-westlichen Grundstücksgrenze. Das Grundstück ist nur über das Flurstück 8/11 mit Kraftfahrzeugen befahrbar. Stadttechnisch ist das Grundstück ortsüblich erschlossen. Versorgungsleitungen der Informationstechnologie, Gas, Fernwärme und Elektroenergie liegen an.

Das Grundstück ist an die Trinkwasserversorgung angeschlossen. Für zusätzliche Anschlussleitungen (z. B. bei Neubebauung des Flurstücks 8/11) sind die Kosten zu 100 % vom (künftigen) Grundstückseigentümer/Bauherrn zu tragen.
Löschwasser kann aus den beiden nah gelegenen Hydranten in einer Menge von 96 m²/h (bei gleichzeitiger Benutzung beider Hydranten) entnommen werden.

Das Grundstück ist auch abwassertechnisch bereits erschlossen. Der vorhandene Grundstücksanschlusskanal DN 200 genügt kapazitätsmäßig voraussichtlich auch zur Schmutzwasserableitung einer eventuell auf dem Flurstück 8/11 geplanten Neubebauung. Das Niederschlagswasser ist künftig möglichst vollständig auf dem Grundstück zu belassen. Im Sinne des § 55 (2) WHG ist eine Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers der Ableitung in die vorliegende Mischwasserkanalisation vorzuziehen. Nur wenn eine Versickerung des gesamten anfallenden zusätzlichen Niederschlagswassers nachweislich nicht möglich ist, kann die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH einem Antrag auf Ableitung von auf dem Grundstück anfallendem Niederschlagswasser über die anliegende Mischwasservorflut zustimmen. Der Nachweis muss nachvollziehbar darlegen, inwiefern mindestens einer der Ausnahmetatbestände nach § 55 (2) WHG erfüllt ist.

Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen bestehen derzeit nicht.

Wasserversorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Abwasserentsorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Niederschlagswasser:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Niederschlagswasser
Gasversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Energieversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Telefonanbieter:
Telekom Deutschland GmbH
Rechte und Lasten
Im Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB beurteilt. Das Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.

Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 18 - Paulusviertel. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Rückbau von baulichen Anlagen der Genehmigung. Dies gilt nicht für innere Umbauten und Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht verändern. Die für diesen Bereich charakteristische Bebauung, die einzigartige, radiale Anordnung der Straßen, die typischen Vorgärten, die eine einheitliche Grenze zum öffentlichen Straßenraum bilden, sind zu erhalten, um die städtebauliche Eigenart und die Qualität des Paulusviertels langfristig sicherzustellen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Erhaltungssatzung der Stadt Halle (Saale) unter:
https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtpolitik-und-ortsrecht/satzungen-und-bekanntmachungen/satzungen/details/erhaltungssatzungen-fuer-den-stadtbezirk-nord.
Das Grundstück ist nicht in der "Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten" erfasst.

Auf den Grundstücken befindet sich ein umfangreicher gem. § 3 Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Halle (Saale) geschützter Baumbestand (insgesamt 16 Bäume), darunter vier standortprägende vitale Altbäume (drei Ahorne und eine Kastanie), die unbedingt zu erhalten sind und fünf weitere, erhaltenswürdige geschützte Bäume (siehe Anlage).

Im Falle der Neubebauung des Flurstücks 8/11 ist der geplante Baukörper außerhalb der Kronentraufe zu errichten und zuzüglich 1,5 m Abstand für die geschützten Bäume vorzusehen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird geprüft, inwieweit z. B. durch die Herstellung einer Tiefgarage unter einem Neubau für Stellplätze, der geschützte Baumbestand erhalten bleibt.

In der Maxim-Gorki-Straße ist für den geplanten Neubau keine Anleiterung durch die Feuerwehr zur Gewährleistung des zweiten Rettungsweges vorzusehen, da die Straßenbäume hier einen Kronenschluss bilden und die Anleiterung nicht ohne erhebliche Rückschnitte oder Fällungen erfolgen könnte. Alternativ ist ein baulicher Rettungsweg zu schaffen oder ggf. eine Anleiterung vom Rathenauplatz aus unter Berücksichtigung der dortigen Alleebäume herzustellen. Sollte eine veränderte oder weitere Zufahrt erforderlich sein, ist diese vorzugsweise am Rathenauplatz zu planen.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) sind keine Baulasten eingetragen.
Im jeweiligen Grundbuch sind derzeit keine Dienstbarkeiten zulasten der Grundstücke eingetragen. Jedoch sind die Leitungen der Fernwärme und IT im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses mit einer Dienstbarkeit zugunsten der EVH GmbH zu sichern.
In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen.
Unterlagen und Pläne
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Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Liegenschaftskataster
Kontakt | Finanzierung | Konzept
Finanzierung
Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Bankauskunft
Finanzierungsbestätigung
Nach Ablauf des Bieterverfahrens erfolgt eine Bewertung der eingereichten Konzepte, die mit einer Wichtung von 40 Prozent in die Vergabeentscheidung einfließt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bieterfrist und Zuschlagserteilung Nachverhandlungen zum Kaufpreis aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich sind und darauf kein Rechtsanspruch besteht.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis nach Eintritt der Fälligkeit gemäß notariellem Grundstückskaufvertrag sofort zur Zahlung fällig wird. Kaufinteressenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.

Da in den Kaufvertrag eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen wird, sind vorab die Möglichkeiten der Finanzierung des Bauvorhabens mit einem Kreditinstitut zu prüfen. Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen von den Interessenten abzufordern.

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Besichtigungstermine
Termin nach Vereinbarung
Konzepteinreichung
Anzeigen (standardisierte)
Preis 60 % / Konzept-Bewertung 40 %
Die Vorhabenbeschreibung soll möglichst konkrete Vorstellungen der geplanten Nutzung enthalten. Es ist anzugeben, welcher Zeitrahmen für die Realisierung des Investitionsvorhabens vorgesehen ist und wie umfänglich die denkmalschutzrechtlichen und die umweltrechtlichen Belange bei der Umsetzung des Vorhabens und der zukünftigen Nutzung Berücksichtigung finden.
Einzureichen sind außerdem ein vermasster Lageplan 1:500 mit Darstellung der geplanten Neubebauung (Größe und Anordnung des Baukörpers sowie Freiflächengestaltung) sowie konzeptionelle Planungsskizzen (Gebäudeansichten, Schnitte).
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